Ist das datenschutzrechtlich ok?
#1

Hallo,

wir haben letzte Woche die Anweisung bekommen, wegen Corona, dass wir z. B. SteuerIDs auf Zuruf (Anruf, unpersönliche Anforderung per Mail - auch ohne Personalausweis beigefügt) an die Anfrager rausschicken dürfen, sofern die bei uns im Melderegister stehen.

Aber ist das eigentlich datenschutzrechtlich ok?

Welche Daten sind auf diese Weise unbedenklich rauszuschicken und welche nicht?

Dankeschön.

LG
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#2

Wenn es an die Meldeadresse per Post geht wäre das m.E. unproblematisch.
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#3

Stimme dem Vorbeitrag zu, am Telefon oder per Email sehe ich das kritisch. Per Post sollte ok sein.
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