Jahressonderzahlung und Kündigung
#1

Gibt es Umstände, die im TV-L (Baden-Württemberg) beschrieben sind, die zur Rückzahlung der Jahressonderzahlung an den Arbeitgeber verpflichten, insbesondere wenn der Mitarbeitende kündigt? Oder ist eine Rückzahlung an den Arbeitgeber überhaupt nicht vorgesehen?

Vielen Dank für Ihre Information
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#2

Wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 30 11.endet und der Arbeitgeber noch bezahlt hat, weil er zu spät Kenntnis erlangt hat. Wenn das Arbeirtsverhältnis am 1.12.noch bestand, führt eine Kündigung, die danach wirksam wird, nicht zum Verlust der Jahressonderzahlung.
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