06.10.2024, 18:10
Gibt es Umstände, die im TV-L (Baden-Württemberg) beschrieben sind, die zur Rückzahlung der Jahressonderzahlung an den Arbeitgeber verpflichten, insbesondere wenn der Mitarbeitende kündigt? Oder ist eine Rückzahlung an den Arbeitgeber überhaupt nicht vorgesehen?
Vielen Dank für Ihre Information
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