14.04.2023, 16:57
Hallo,
ich habe eine Frage zur Regelung der Erfahrungsstufe im Öffentlichen Dienst:
Beispiel eine Person ist im öffentlichen Dienst seit dem 15.8.2020 angestellt.
Wird dann das dritte Erfahrungsjahr am 15.8.2023 erreicht oder wird es schon am 1.8.2023 erreicht?
Und wenn das Verhältnis vor dem Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe beendet würde, ist es dann bei erneuter Anstellung möglich, die vorherige Lücke von z.B. 4 bzw. 6 Wochen "nachzuholen" oder beginnt die Zeitrechnung von der bestehenden 2. Erfahrungsstufe ganz von vorne?
Besonders freuen würde ich mich, wenn ein Fachkundiger sogar eine entsprechende Gesetzespassage kennt. Danke
ich habe eine Frage zur Regelung der Erfahrungsstufe im Öffentlichen Dienst:
Beispiel eine Person ist im öffentlichen Dienst seit dem 15.8.2020 angestellt.
Wird dann das dritte Erfahrungsjahr am 15.8.2023 erreicht oder wird es schon am 1.8.2023 erreicht?
Und wenn das Verhältnis vor dem Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe beendet würde, ist es dann bei erneuter Anstellung möglich, die vorherige Lücke von z.B. 4 bzw. 6 Wochen "nachzuholen" oder beginnt die Zeitrechnung von der bestehenden 2. Erfahrungsstufe ganz von vorne?
Besonders freuen würde ich mich, wenn ein Fachkundiger sogar eine entsprechende Gesetzespassage kennt. Danke