Kündigung in der Probezeit
#1

Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Danke.
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#2

Welcher TV-N kommt denn zur Anwendung?

In NRW gilt zum Beispiel folgendes:

Die ersten 6 Monate der Beschäftigung gelten gemäß § 2 Absatz 2 als Probezeit. Die Kündigungsfristen sind in § 20 Absatz 4 des TV-N NW genannt. Für die Probezeit in NRW müsste daher folgendes gelten:

"Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss."
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