Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Danke.
Welcher TV-N kommt denn zur Anwendung?
In NRW gilt zum Beispiel folgendes:
Die ersten 6 Monate der Beschäftigung gelten gemäß § 2 Absatz 2 als Probezeit. Die Kündigungsfristen sind in § 20 Absatz 4 des TV-N NW genannt. Für die Probezeit in NRW müsste daher folgendes gelten:
"Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss."