Kündigung zum 31.03.2023 - Weihnachtsgeld zurückzahlen?
#1

Hallo zusammen,

ich bin bei den Stadtwerken angestellt und habe einen TV-V Tarifvertrag. 

Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Da das nächste Quartal vom 1.1.2023 bis zum 31.03.2023 geht, habe ich zum 31.03.2023 gekündigt. Das ist auch richtig so. 

Nun habe ich wie auch alle anderen im Tarif eine Weihnachtsgeld Zahlung im November erhalten. Da ich nun zum 31.03.2023 gekündigt habe, stellt sich mir die Frage, muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen? Oder wie sieht das aus? Ich habe nichts direktes im Vertrag gefunden oder was aufschlussreich für mich erscheint. 

Ich würde mich um jegliche Rückmeldung und Hilfestellung freuen.

Vielen Dank.

Viele Grüße
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#2

Da es keine Regelung zur Rückzahlung gibt kann man diese auch nicht finden. Die Jahressonderzahlung für 2022 darf behalten werden.
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#3

Steht hierzu auch nichts im normalen TV-V Tarifvertrag? Oder eine Art Klausel, die man direkt so nicht versteht? Ich hab da nämlich auch nichts gefunden… ich frage einfach sicherheitshalber nach… nicht dann doch eine Überraschung auf mich zukommt… und wenn doch wird halt der Anwalt dazu geschalten…
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#4

Es gibt im TV-V keine Klausel zur Rückzahlung der Jahressonderzahlung bei Ausscheiden nach dem 1.12.
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#5

(16.12.2022, 17:43)Gast schrieb:  Es gibt im TV-V keine Klausel zur Rückzahlung der Jahressonderzahlung bei Ausscheiden nach dem 1.12.
Ok alles klar! Vielen lieben Dank 👍🏻
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