12.08.2021, 20:00
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
ich war 6 Jahre im Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Nun bin ich seit 4 Jahren in Hessen TV-H beschäftigt. Ich bin mir nun nicht sicher wie sich meine Beschäftigungszeit für die Kündigungsfrist berechnet. Muss ich meine Zeiten der Beschäftigungsverhältnisse TV-L und TV-H zusammenzählen oder gelten nur die Zeiten von Hessen?
§ 34 Satz 3 in Absatz 3: "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungzeit anerkannt" Hier denke ich gilt dann nur TV-H. Aber dann kommt der Satz 4 in Absatz 3 und der sagt "Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber". Das verunsichert. Denn meine Kündigungsfrist schwankt dann von 6 Wochen bis zu 5 Monate zum Quartalsende.
ich war 6 Jahre im Land Baden-Württemberg im TV-L beschäftigt. Nun bin ich seit 4 Jahren in Hessen TV-H beschäftigt. Ich bin mir nun nicht sicher wie sich meine Beschäftigungszeit für die Kündigungsfrist berechnet. Muss ich meine Zeiten der Beschäftigungsverhältnisse TV-L und TV-H zusammenzählen oder gelten nur die Zeiten von Hessen?
§ 34 Satz 3 in Absatz 3: "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungzeit anerkannt" Hier denke ich gilt dann nur TV-H. Aber dann kommt der Satz 4 in Absatz 3 und der sagt "Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber". Das verunsichert. Denn meine Kündigungsfrist schwankt dann von 6 Wochen bis zu 5 Monate zum Quartalsende.