Klage gegen Dienststellenleitung
#1

Hallo,
wer kann helfen?
Bei uns gibt es Probleme bei den Beteiligungs-und Mitbestimmungsrechten. Diese weisen in ihrer Ausführung erhebliche Rechtsmängel auf. Wir sind jetzt in der Situation, dass wir rechtlichen Beistand bräuchten.
Wer hat Erfahrung mit der Inanspruchnahme von einem Anwalt?
Welche wichtigen Dinge sind zu beachten?
Wo können wir Beschlussvorlagen finden oder downloaden?
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#2

Hallo Kollegin/hallo Kollege,

ich würde hier den Schulterschluß mit der für Deinen Betrieb zuständigen Gewerkschaft suchen. Laßt Euch dort zumindest einmal beraten bzw. ladet den zuständigen Sekretär/die Sekretärin zu einer der nächsten PR-Sitzungen ein. Welcher Art sind denn die von Dir erwähnten "erhebliche Rechtsmängel"? Wie reagiert die Dienststellenleistung, wenn ihr sie auf die Mängel entsprechend hinweist? Vielleicht kannst Du Deinen Ausgangs-Post noch entsprechend ergänzen.

Gruß,
J.
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#3

Der richtige Weg ist meiner Meinung nach erst einmal das Gespräch mit dem Bürgermeister zu suchen. (z.B. im 1/4 Jahresgespräch).

Sollte das nicht klappen, dann ist der nächste Weg der Aufruf einer Einigungsstelle: was aber nicht unbedingt ein Klageweg sein muss.


Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, ob es hier jemanden gibt, der diesen Weg bereits gegangen ist.
Denn soweit wie mir das in der Perso Schulung vermittelt wurde, empfiehlt die Einigungsstelle, letztendlich hat der BM das letzte Wort (Evokationsrecht)
Wenn bei uns die Personalstelle zickt, dann reicht es meistens das Gespräch mit dem BM zu suchen oder es bei dem 1/4 Jahresgespräch zu thematisieren.
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#4

Die rechtlichen Mängel liegen unter anderem darin, dass die Mitbestimmung erst zum Schluss eines
Einstellungsverfahrens erfolgt. Das heisst, wenn der einzustellende Mitarbeiter fest steht.
Das Gespräch mit DSL und PR hat auch schon statt gefunden, wo der PR auf das Verfahren der Mitbestimmung entsprechend dem SächPersVG hingewiesen und um deren Einhaltung gebeten hat. Leider ohne Erfolg. Die DSL sieht es als nicht erforderlich an den PR tiefgründiger zu informieren und zu involvieren.
Bei uns wurden auch schon Mitarbeiter eingestellt, wo keine Mitbestimmung erfolgt ist. Als Begründung haben wir dort gesagt bekommen, dass eine befristete Einstellung als Krankheitsvertretung nicht der Mitbestimmung unterliegt. Dies widerspricht aus unserer Sicht aber der Gesetzgebung. Der Gesetzgeber sagt, dass keine Mitbestimmung erfolgen braucht, wenn die befristete Einstellung nicht länger als 2 Monate im Jahr besteht.

Eine Einigungsstelle gibt es bei uns nicht.

Grüße Krümmel
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#5

Hallo Kollege! Also ganz typische Geschichte und momentan wohl die Regel bei mieserablen DSL. Man wird nicht ernst genommen, bekommt Informationen vorenthalten und wird nicht im gebotenen Maße beteiligt. Nichts da von "Partner auf Augenhöhe". In Bezug auf die Mitbestimmungsrechte könnt Ihr mächtig Druck machen. Erst mal Kontakt mit der Gewerschaft aufnehmen (KOMBA ist da nicht schlecht) und kann evtl. einiges beisteuern. Man beschließt dann, sich fachanwaltlich vertreten zu lassen. Muß die DS zahlen, ganz klare Sache. Mit Vollgas zum Verwaltungsgericht und mal eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit dem Ziel, dass die DSL keine vollendete Tatsachen schaffen kann oder um ganz klar feststellen zu lassen, dass deren Handeln rechtswidrig war. Die Einigungsstelle kommt in der Hauptsache dann zum Tragen, wenn Ihr z. B. die Zustimmung zu einer Personalmaßnahme verweigern würdet. Dann ist der DSL verpflichtet die Einigungsstelle einzuberufen, paritätische Besetzung. Es gibt aber auch, so meine ich, einmal gelesen zu haben, die Möglichkeit der dauerhaften Einrichtung einer Einigungsstelle, wenn man fortwährend Konflikte hat. Was auf jeden Fall zieht, ist knallhart auf die Mitbestimmungsrechte zu pochen. Damit kann man sie ärgern, denn das kostet alles Geld und sie werden garantiert vom Gericht abgewatscht. Ich wünsche Euch viel Erfolg! Niemals aufgeben heißt die PR-Devise! Glück auf: Haegar
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