07.10.2015, 13:03
In einer Pressemitteilung fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund u.a. eine Residenzpflicht auch für Flüchtlinge, "die einen positiven Bescheid erhalten haben"*.
*Anm.: Damit dürften wohl erstens Flüchtlinge gemeint sein, die als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden (längerfristige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis). Zweitens dürften von dieser Definition auch anerkannte Asylberechtigte oder Flüchtlinge umfasst sein.
Pressemitteilung vom 7.10.15 im Wortlaut:
“Der DStGB fordert rasch ein zweites Maßnahmenpaket zur Flüchtlingspolitik. Es sei dringend erforderlich, zu geordneten Abläufen bei der Registrierung und Verteilung der Flüchtlinge zurückzufinden, forderte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Gerd Landsberg, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Notwendig sei unter anderem ein Moratorium beim Familiennachzug, eine Überprüfung der Asylgesetzgebung im Hinblick auf Personen aus sicheren Herkunftsländern sowie eine gesetzliche Regelung zur Bundeszuständigkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen, betonte Landsberg.
Das komplette Statement ist nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:
Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland fordert der deutsche Städte und Gemeindebund ein weiteres Maßnahmenpaket von Bund und Ländern. Wir haben zwischenzeitlich einen ungeordneten Zustrom von Flüchtlingen den wir im Sinne der Erhaltung unseres Gemeinwesens ordnen müssen. Es ist dringend erforderlich, dass wir zu geordneten Abläufen bei der Registrierung und Verteilung der zu uns kommenden Menschen zurückfinden. Dazu gehört auch die Prüfung, ob das Grundgesetz dahingehend geändert werden kann, dass Personen aus sicheren Herkunftsländern ihren Asylantrag nur aus diesen Ländern heraus stellen können. Gerade im Sinne der politisch verfolgten und schutzbedürftigen Menschen müssen wir die Einreise für Wirtschaftsflüchtlinge konsequent erschweren.
Da Länder und Kommunen erkennbar schon jetzt mit der Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge überfordert sind, sollte eine Bundeszuständigkeit für große Aufnahmeeinrichtungen etabliert werden. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Zuständigkeit des Bundes im Grundgesetz vorgesehen werden und ein Gesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen erlassen werden. Dazu gehört auch die verbindliche Festlegung von Verhaltensregeln für die Flüchtlinge selbst, so dass die Zahl der Übergriffe und Auseinandersetzungen beherrschbar bleibt.
Gleichzeitig brauchen wir Integrationsgesetze des Bundes und der Länder, in denen nach dem Grundsatz fördern und fordern nicht nur die Rechte sondern auch die Pflichten der Menschen festgeschrieben werden, die dauerhaft hier bleiben. Wenn weit über eine Million an Asylbewerbern in einem Jahr nach Deutschland kommt, wird es unverzichtbar sein, den Familiennachzug zu beschränken und zumindest ein zeitliches Moratorium vorzusehen. Gleichzeitig müssen wir eine gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber innerhalb Deutschlands sicherstellen. Dazu wird es notwendig sein, eine Residenzpflicht als Möglichkeit auch dann vorzusehen, wenn ein positiver Bescheid erlassen wurde.
Als wichtiges Steuerungselement zur Begrenzung des Zustroms sollte an den Außengrenzen zum Beispiel zwischen Bayern und Österreich das so genannte „Flughafenverfahren“ vorgesehen werden. Wirtschaftsflüchtlinge ohne Bleibeperspektive sollten von dort aus ausreisen müssen oder abgeschoben werden und gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Bei all diesen notwendigen nationalen Maßnahmen sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass sich die Flüchtlingsproblematik nicht kurzfristig lösen lässt und dafür europäische und auch internationale Strategien unverzichtbar sind.
Entscheidend ist es jetzt, in Deutschland nicht mit Schuldzuweisungen zu arbeiten, sondern gemeinsam an den notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung und Bewältigung des Flüchtlingsstroms zu arbeiten.“
(Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
Wie bewerten Sie die Forderungen?
*Anm.: Damit dürften wohl erstens Flüchtlinge gemeint sein, die als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden (längerfristige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis). Zweitens dürften von dieser Definition auch anerkannte Asylberechtigte oder Flüchtlinge umfasst sein.
Pressemitteilung vom 7.10.15 im Wortlaut:
“Der DStGB fordert rasch ein zweites Maßnahmenpaket zur Flüchtlingspolitik. Es sei dringend erforderlich, zu geordneten Abläufen bei der Registrierung und Verteilung der Flüchtlinge zurückzufinden, forderte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Gerd Landsberg, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Notwendig sei unter anderem ein Moratorium beim Familiennachzug, eine Überprüfung der Asylgesetzgebung im Hinblick auf Personen aus sicheren Herkunftsländern sowie eine gesetzliche Regelung zur Bundeszuständigkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen, betonte Landsberg.
Das komplette Statement ist nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:
Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland fordert der deutsche Städte und Gemeindebund ein weiteres Maßnahmenpaket von Bund und Ländern. Wir haben zwischenzeitlich einen ungeordneten Zustrom von Flüchtlingen den wir im Sinne der Erhaltung unseres Gemeinwesens ordnen müssen. Es ist dringend erforderlich, dass wir zu geordneten Abläufen bei der Registrierung und Verteilung der zu uns kommenden Menschen zurückfinden. Dazu gehört auch die Prüfung, ob das Grundgesetz dahingehend geändert werden kann, dass Personen aus sicheren Herkunftsländern ihren Asylantrag nur aus diesen Ländern heraus stellen können. Gerade im Sinne der politisch verfolgten und schutzbedürftigen Menschen müssen wir die Einreise für Wirtschaftsflüchtlinge konsequent erschweren.
Da Länder und Kommunen erkennbar schon jetzt mit der Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge überfordert sind, sollte eine Bundeszuständigkeit für große Aufnahmeeinrichtungen etabliert werden. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Zuständigkeit des Bundes im Grundgesetz vorgesehen werden und ein Gesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen erlassen werden. Dazu gehört auch die verbindliche Festlegung von Verhaltensregeln für die Flüchtlinge selbst, so dass die Zahl der Übergriffe und Auseinandersetzungen beherrschbar bleibt.
Gleichzeitig brauchen wir Integrationsgesetze des Bundes und der Länder, in denen nach dem Grundsatz fördern und fordern nicht nur die Rechte sondern auch die Pflichten der Menschen festgeschrieben werden, die dauerhaft hier bleiben. Wenn weit über eine Million an Asylbewerbern in einem Jahr nach Deutschland kommt, wird es unverzichtbar sein, den Familiennachzug zu beschränken und zumindest ein zeitliches Moratorium vorzusehen. Gleichzeitig müssen wir eine gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber innerhalb Deutschlands sicherstellen. Dazu wird es notwendig sein, eine Residenzpflicht als Möglichkeit auch dann vorzusehen, wenn ein positiver Bescheid erlassen wurde.
Als wichtiges Steuerungselement zur Begrenzung des Zustroms sollte an den Außengrenzen zum Beispiel zwischen Bayern und Österreich das so genannte „Flughafenverfahren“ vorgesehen werden. Wirtschaftsflüchtlinge ohne Bleibeperspektive sollten von dort aus ausreisen müssen oder abgeschoben werden und gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Bei all diesen notwendigen nationalen Maßnahmen sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass sich die Flüchtlingsproblematik nicht kurzfristig lösen lässt und dafür europäische und auch internationale Strategien unverzichtbar sind.
Entscheidend ist es jetzt, in Deutschland nicht mit Schuldzuweisungen zu arbeiten, sondern gemeinsam an den notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung und Bewältigung des Flüchtlingsstroms zu arbeiten.“
(Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB)
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