Kraftfahrer fahrdienstuntauglich - und nun ?
#1

Hallo,

ich bin 55 und arbeite seit 25 Jahren in einem großem Verkehrsbetrieb als Busfahrer, aufgrund einiger Schwindelattacken werde ich nun voraussichtlich fahrdienstuntauglich. Das ist für mich wahnsinnig belastend, ich weiß nicht wie es weitergehen soll.
Meinen Betrieb habe ich noch nicht informiert, ich befinde mich zur Zeit im Krankenstand, ich weiß allerdings nicht wie lange mich mein Hausarzt krank schreibt.
Dazu habe ich folgende Fragen.
Habe ich Anspruch auf Krankmeldung wenn ich meinen alten Job wegen dem Schwindel nicht mehr ausüben darf ?
Muss ich jeden anderen Job annehmen der mir dann vermutlich bald angeboten wird ?
Soll ich zuerst den Betriebsrat informieren, hat der eine Schweigepflicht ?
Wie soll ich mich verhalten, das ist für mich totales Neuland, ich will auch keine Fehler machen,
ich bitte um Euren Rat
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#2

"Muss ich jeden anderen Job annehmen der mir dann vermutlich bald angeboten wird ?"
Nein. Nur vom Arbeitsvertrag gedeckte andere Tätigkeiten müssen akzeptiert werden. Allerdings kann die Ablehnung anderer Tätigkeiten das Risiko einer krankheitsbedingten Kündigung erhöhen.

"Soll ich zuerst den Betriebsrat informieren, hat der eine Schweigepflicht ?"
Sich vom Betriebsrat informieren lassen ist sicherlich sinnvoll. Er kann die Praxis beim Arbeitgeber einschätzen. Grundsätzlich muss er die Information vertraulich behandeln.
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#3

Danke für die schnelle Antwort, dann werde ich mal den Betriebsrat aufsuchen, das wird ja eh alles noch einige Zeit brauchen.

Ich war bis jetzt in Teilzeit, also so 30 Std pro Woche, bleibt es dann dabei oder darf/muss/soll ich dann in Vollzeit arbeiten, bisher habe ich ganz gut verdient, die Jahre haben sich eben bezahlt gemacht. 

Bei einem Wechsel werde ich bestimmt neu eingruppiert, vermutlich wird es dann so wenig sein, dass ich Vollzeit arbeiten muss, oder bleiben meine Jahre irgendwie erhalten?

gruß

Mike
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#4

"Ich war bis jetzt in Teilzeit, also so 30 Std pro Woche, bleibt es dann dabei oder darf/muss/soll ich dann in Vollzeit arbeiten, "
Wenn man einen Arbeitsvertrag mit 30h/Woche hat, bleibt es dabei. Soweit die Arbeitszeit nicht dauerhaft sondern nur befristet reduziert wurde, gilt dies für den Zeitraum der befristeten Reduzierung. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, zu neuen Absprachen zu kommen.

"Bei einem Wechsel werde ich bestimmt neu eingruppiert, vermutlich wird es dann so wenig sein das ich Vollzeit arbeiten muss, oder bleiben meine Jahre irgendwie erhalten?"
Die Regelungen zur Stufenzuordnung bei Änderung der Eingruppierung sind verschieden. Es wäre aber untypisch, dass man wieder bei Stufe 1 beginnt. Dagegen kann es natürlich zu einem Verlust von Zuschlägen kommen.

Verfahrensmäßig sollte es so sein, dass der Arbeitgeber irgendwann ein BEM-Verfahren startet. Spätestens dann wird zu klären sein, ob und welche Optionen für andere Tätigkeiten bestehen. Zum Ablauf des BEM-Verfahren bei euch im Betrieb informiert der Betriebsrat.
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