In manchen Branchen gibt es tarifliche Vereinbarungen, dass das Krankengeld vom Arbeitgeber aufgestockt wird. Trifft das auf den öffentlichen Dienst in BW zu?
Grundsätzlich ja. Welcher Tarifvertrag? Der Anspruch ist außer für sehr alte Arbeitsverträge aber recht gering. Die Dauer des Anspruchs hängt davon ab, wie lang die Beschäftigungszeit ist.