25.07.2024, 21:59
Ich bin seit 1992 im öffentlichen Dienst bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Wird das bei der Berechnung des Krankengeldzuschuss berücksichtigt? Wer bis zur Überleitung TVöD Angestellter war, fällt unter eine Besitzstandsregelung. Dann wird der Krankengeldzuschuss anders berechnet. Differenz von Netto Krankengeld und Nettoentgelt = Krankengeldzuschuss. Falle ich darunter ?