Hallo an das Forum,
ich habe mal folgende Frage. Gibt es in B.-W. die Möglichkeit einer höheren Besoldung bei Krankheitsvertretung über einen längeren Zeitraum (mehr als 6 Monate)?
Leistungszulagen sind ja wohl nicht vorgesehen.
Der erkrankte Kollege ist eine Besoldungsstufe höher als ich.
Danke für Eure Auskünfte
Beiträge: 522
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2011
Moin,
wenn es um Besoldung geht, also ein Beamter/eine Beamtin die Aufgaben wahrnimmt, wäre das anzuwendende (Landes-)Beamtenrecht für eine Antwort notwendig. Was sagt denn die Dienststelle, schon gefragt?
Grüße
1887
Moin,
dieses Thema gab es doch hier schon einmal. Damals wurde auf
§ 46 Bundesbesoldungsgesetz verwiesen. Nachteil: Dieser Paragraph wurde zwischenzeitlich aufgehoben und gilt seit ab 01.01.2016 nicht mehr.
Darin hieß es:
Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
(1) Werden einem Beamten oder Soldaten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen, erhält er nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Zulage, wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen.
(2) Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt gewährt, der das höherwertige Amt zugeordnet ist.
Das Problem war eigentlich immer die haushaltsrechtlichen Belange, da die höherwertige Stelle ja noch besetzt war. Vorübergehend wurde von VwGerichten durchaus schon mal mit 2 Jahren und mehr als angemessen angesehen.
Das Wohlwollen der Dienststelle ist hier wohl eher maßgebend.
LG