Nehmen neueingestellte Beschäftigte in EG 15Ü an der leistungsorientierten Bezahlung teil?
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Der Geltungsbereich des TVöD geht bis zur EG 15. Er gilt nicht für Beschäftigte deren Eingruppierung über EG 15 geht. Beschäftigte die in die EG 15 Ü übergeleitet wurden fallen unter den TVöD (§ 19 Abs. 2 TVÜ-VKA).
Wie kann man als neu eingestellter Beschäftigter noch in EG 15 Ü kommen. M. E. geht das nicht mehr.