Habe ich als freigestellter Personalrat Anspruch auf LOB?
Grundsätzlich ja. Hängt von der Ausgestaltung der Dienstvereinbarung ab. Im Regelfall wird eine Durchschnittliche Bewertung für vollständig freigestellte Personalratsmitglieder heranzuziehen sein. Vereinzelt kann eine Dienstvereinbarung so ausgestaltet sein, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied im Ergebnis keine Zahlung erhält. Dies kann insbesondere dann auftreten, wenn laut Dienstvereinbarung eine herausragende besondere Leistung analog zu § 42a BBesG Voraussetzung für Auszahlung LOB ist.