Leiter der Vollstreckungsbehörde bei Gemeinden
#1

Bei kleineren Gemeinden, die keine eigenen Vollzugsbeamten haben, wird von der Gemeindekasse ja in der Regel der Gerichtsvollzieher beauftragt.

Ist es korrekt, dass damit "Leiter der Vollstreckungsbehörde" in der Regel der Kassenverwalter einer Gemeinde ist? Dieser leitet die Vollstreckung und Pfändungen etc. ja ein. Und der Gerichtsvollzieher sozusagen der Vollzugsbeamte?

Vollstreckungsbehörde ist also die Gemeinde u. Vollzugsbehörde das Amtsgericht bzw. deren Gerichtsvollzieher!

Vielen Dank für Antworten.

Michael
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