Maximale Arbeitszeit bei 4 Tage Woche
#1

Hallo,

ein AN beantragt eine Reduzierung seiner wöchentlichen Arbeitszeit auf 33 Stunden in einer 4 Tage Woche. Es sollen 8,25 Stunden täglich gearbeitet werden von montags bis donnerstags. Der Freitag wäre frei (feste AZ, keine Gleitzeitregelung). Der PR stellt sich dagegen, da er der Auffassung ist, dass dies nicht Paragraph 3 Arbeitszeitgesetz entspricht, da der MA ja eine feste 4 Tage Woche hat und somit über 8 Stunden täglich arbeitet und somit durchschnittlich länger als 8 Stunden arbeitet. Meiner Auffassung nach, ist dies aber möglich, da der Paragraph 3 von einer werktäglichen Arbeitszeit, also 6 x 8 Stunden, also 48 Stunden, spricht und der Arbeitnehmer ja nicht über 48 Stunden kommt. 

Meiner Meinung nach, regelt dies nur, dass man maximal  sogar 6 x 10 Stunden arbeiten kann, müsste allerdings innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen die 12 Stunden wöchentlich wieder ausgleichen, die man über 48 Stunden gearbeitet hat, also 6 x 8 Stunden werktäglich.

Dies würde bedeuten, dass 4 x 8,25 Stunden gar kein Problem darstellen oder liege ich da falsch?

Viele Grüße
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#2

Das Arbeitszeitgesetz steht solchen Arbeitszeitmodellen nicht entgegen.
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