Mehrarbeit Teilzeit
#1

Hallo, ich arbeite als Therapeutin in einem Krankenhaus. TvöD VKA. 
33h/Woche verteilt auf 5 Tage von MO-Fr. 
Nun sollen wir auch die Wochenenden und Feiertage abdecken. 
Das sind 2025 116 Tage, die wir mit 6 Therapeuten (1xVollzeit, 5x Teilzeitkräfte) zusätzlich abdecken sollen. 
Damit habe ich eigentlich kein Problem. 
Aber wir sollen das über Überstunden ableisten. D.h ich habe Freitags ja schon meine wöchentliche Arbeitszeit abgeleistet. 
Nun habe ich Samstags 7h und Sonntags 5h gearbeitet. Das sind ja 12 Überstunden. 
Überstundenzuschlag steht mir ja als Teilzeitkraft nicht zu?!
Ist das alles so rechtens?
Vielen Dank schon einmal für Eure Gedanken und Antworten Wink
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#2

Überstunden sind die Stunden, die  auf Anordnung des AG über die regelmäßige Arbeitszeit (hier 39 Std) hinaus geleistet werden. Leisten Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten zusätzliche Arbetisstunden, so sind dies Mehrstunden § 7 Abs. 6 TVöD. Die Bezahlung der Mehrarbeit richtet sich nach § 8 Abs. 2. Der Teilzeitbeschäftigte erhält je Stunde100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.

Einen "Überstundenzuschlag" gibt es in diesem Fall nicht
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