Meister für Bäderbetriebe: Fachkräftezulage rechtlich möglich?
#1

Sehr geehrte Mitglieder,  ich bin Meister für Bäderbetriebe und erhalte zur Zeit Entgelt nach EG9c Stufe6. Aus persönlichen Gründen möchte ich meinen Arbeitgeber wechseln. Es gibt ein kleines Erlebnisbad mit Schwimmbad, Sauna, Gastronomie und Parkanlage. Ich bin schon seit Jahren daran interessiert dort als Betriebsleiter anzufangen. Leider hängt es immer an der Eingruppierung, woran sonst. Die Stadt würde mitgehen, aber die VG entscheidet sich dagegen. Diese würde mich in EG8 eingruppieren.  Seit 5-6 Jahren herscht dort Choas mit Fachkräften, ein Kommen und Gehen - hängt aber nicht mit dem Bad oder der Stadt zusammen. In den letzten zwei Jahren gibt es keine Fachkräfte mehr, sodass das Schwimmbad mehr geschlossen als offen hat. Mein Vorschlag war nun, Eingruppierung in EG8 Stufe6 + 700€ Fachkräftezulage. Ich bin mit den 700€ unter den 25-30% vom Brutto, es liegt ein Fachkräftemangel vor, und man wirbt mich nicht ab, da ich eh gehen werde und mich dort initiativ beworben haben. Die Stadt ist Betreiber in Rheinland-Pfalz und die VG klärt den Papierkram für die Stadt. VG lehnt meinen Vorschlag ab, da die Fachkräftezulage dafür nicht vorgesehen ist, die Eingruppierung als Gesamtverantwortlicher für das Bad mit max. EG8 von der Kommunalaufsicht bewertet worden ist und man mit der Zulage dies umgehen würde. Es gibt weiter Vermerke die dies auschließt und mein Wunsch aus dem Kontext gerissen ist. (Ich bin seit 11 Jahren personalverantwortlich und habe alle Rundschreiben des KAV, mir ist diesbezüglich nichts bekannt).  Ich wäre über kunstruktive Antworten inkl. sachlicher Erklärung gerne auch mit Hinweis auf Rundschreiben in Form von lfd. Nummer und Jahr sehr dankbar. Sie würden einer Stadt, dem Bad, den Gästen und natürlich auch mir damit sehr helfen!  Mit kollegialen Grüßen
Zitieren
#2

Die Richtlinie selbst beinhaltet nur die Voraussetzungen, dass diese "zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften notwendig ist". Darin steht nichts, dass man die Eingruppierungsregeln damit nicht umgehen darf. Das Argument ist für mich auch Quatsch, von irgendwelchen Regelungen des TVöD und / oder der Entgeltordnung muss man ja abweichen, sonst könnte man die Fachkräftezulage ja nie auszahlen.

Fachkräfte-Zulage
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Weihnachtsgeld Bäderbetriebe Stuttgart


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers