Musikschullehrkraft Protokollerklärung 6
#1

Guten Tag,
ich habe mit der Formulierung der og Protokollerklärung Nr 6 Schwierigkeiten und hoffe auf eine Hilfestelltung.
* Um in die EG 10 eine Musikschullehrkraft, welche die Voraussetzung aus EG 10 Nr 2a) erfüllt, einzugruppieren ,
muss die Tätigkeit offiziell übertragen worden sein (Protokollerklärung 2)
und
Protokollerklärung 6 gegeben sein.

Aber was wird hier geregelt?
Muss der SUS in 2 Fächern unterrichtet werden?
oder
Muss die betreffende Musikschullehrende den SuS in 2 Fächern unterrichten? dies ist praktisch fast unmöglich für eine Musikschullehrkraft.

Gibt es dazu schon Rechtsprechung?

Vielen Dank
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#2

"Muss der SUS in 2 Fächern unterrichtet werden?"
Soweit mir SUS die Schülerin/der Schüler gemeint ist. Ja, die Regelung betrachtet den Schüler/die Schülerin und nicht die Lehrkraft.

"Gibt es dazu schon Rechtsprechung?"
Ich kenne keine. Halte den Wortlaut auch für recht eindeutig. Meine Sicht findet sich auch bei BeckOK EntgO/Hamm EntgO VKA Protokollerklärung Nr. 6 RN 1-3
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