13.08.2021, 10:00
Hallo alle,
in der Stellenbeschreibung steht unter "Ihr Profil": Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. // Ist diese für die Besetzung der Stelle dann zwingend (TV-V EG 7), also stellt dies ein Tätigkeitsmerkmal da, welches erfüllt sein muss? Oder tut es auch eine andere Ausbildung mit entsprechender Begründung, warum man dennoch geeignet ist? Die Stelle ist nun bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben und wieder werden sowohl welche unbefristet als auch für zwei Jahre gesucht. Wenn es bereits der zweite Durchlauf ist und noch immer mehrere gesucht werden, werden die Anstellungsvoraussetzungen ggf. nicht "ganz so eng" gesehen?
in der Stellenbeschreibung steht unter "Ihr Profil": Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. // Ist diese für die Besetzung der Stelle dann zwingend (TV-V EG 7), also stellt dies ein Tätigkeitsmerkmal da, welches erfüllt sein muss? Oder tut es auch eine andere Ausbildung mit entsprechender Begründung, warum man dennoch geeignet ist? Die Stelle ist nun bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben und wieder werden sowohl welche unbefristet als auch für zwei Jahre gesucht. Wenn es bereits der zweite Durchlauf ist und noch immer mehrere gesucht werden, werden die Anstellungsvoraussetzungen ggf. nicht "ganz so eng" gesehen?