Mutterschaftsgeld und Berechnung des Ruhegehalts
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Ich habe als Lehrerin im Zeitraum 24.08.1983 bis 23.02.1985 in RLP die Ausbildung (Referendarzeit - Beamtin auf Widerruf) absolviert. Während der Referendarzeit wurde ich schwanger. Mit Datum 15.08.1985 erfolgte dann die Einstellung als Beamter auf Probe. Für die Zwischenzeit (Februar bis August 83) wurde seitens der OFD Mutterschaftsgeld bezahlt. Dieser Zeitraum wurde aber bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt. Besteht die Möglichkeit, diese Zeitspanne vor dem Hintergrund der Zahlung des Mutterschaftsgeldes durch die OFD bei der Berechnung des Ruhegehalts zu berücksichtigen?
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