26.06.2024, 19:36
Guten Abend zusammen,
ich bin (oder war) Polizeibeamter auf Widerruf in NRW und finde mich nun in folgender Situation wieder.
Zum 11.März 2024 stellte ich einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in schriftlicher Form bei meinem Dienstherren. Darum bat ich um eine Entlassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wiederholt meldete ich mich danach auf telefonischem Wege bei meiner Dienststelle um sicherzustellen, dass mein Schreiben eingegangen ist und um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Der Eingang meines Antrags wurde mir bestätigt, die Bearbeitung würde jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen und man würde sich bei mir melden.
Nachdem ich mehrere Tage keine weiteren Informationen erhalten habe, rief ich im Verlauf der nächsten Wochen immer wieder bei der Dienststelle an und erkundigte mich. Dabei hieß es immer, man könne mir keine Auskunft geben, man wisse nicht, ob die zuständige Kollegin den Antrag bereits bearbeitet habe oder auch, dass die zuständige Person im Urlaub sei.
Ich wollte mich gerne für einen neuen Job bewerben und stand schon in den Startlöchern, hatte jedoch noch immer keine Bestätigung, ob und wann meine Entlassung denn nun wirksam werde.
Am 04.04. erhielt ich nun eine E-Mail, in der ich die Entlassungsverfügung unterschrieben per PDF erhielt. Hierin wird mir mitgeteilt, dass das Beamtenverhältnis zum 15.03. (also einen halben Monat vorher) enden würde bzw. geendet sei.
Zudem erhielt ich ein Schreiben vom Landesamt für Besoldung, in dem es mich auffordert, den zuviel gezahlten Lohn für den Monat März zurückzuzahlen, da mein Dienst ja bereits zum 15.03. geendet sei.
Meine Frage an euch: Ist die Entlassung mit eingehen der Bestätigung bei mir gültig? Oder kann die Entlassungsverfügung die Entlassung rückwirkend zu einem anderen Tag angeben?
Eine erste Einschätzung eurerseits würde mich sehr interessieren.
Viele Grüße.
ich bin (oder war) Polizeibeamter auf Widerruf in NRW und finde mich nun in folgender Situation wieder.
Zum 11.März 2024 stellte ich einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in schriftlicher Form bei meinem Dienstherren. Darum bat ich um eine Entlassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wiederholt meldete ich mich danach auf telefonischem Wege bei meiner Dienststelle um sicherzustellen, dass mein Schreiben eingegangen ist und um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Der Eingang meines Antrags wurde mir bestätigt, die Bearbeitung würde jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen und man würde sich bei mir melden.
Nachdem ich mehrere Tage keine weiteren Informationen erhalten habe, rief ich im Verlauf der nächsten Wochen immer wieder bei der Dienststelle an und erkundigte mich. Dabei hieß es immer, man könne mir keine Auskunft geben, man wisse nicht, ob die zuständige Kollegin den Antrag bereits bearbeitet habe oder auch, dass die zuständige Person im Urlaub sei.
Ich wollte mich gerne für einen neuen Job bewerben und stand schon in den Startlöchern, hatte jedoch noch immer keine Bestätigung, ob und wann meine Entlassung denn nun wirksam werde.
Am 04.04. erhielt ich nun eine E-Mail, in der ich die Entlassungsverfügung unterschrieben per PDF erhielt. Hierin wird mir mitgeteilt, dass das Beamtenverhältnis zum 15.03. (also einen halben Monat vorher) enden würde bzw. geendet sei.
Zudem erhielt ich ein Schreiben vom Landesamt für Besoldung, in dem es mich auffordert, den zuviel gezahlten Lohn für den Monat März zurückzuzahlen, da mein Dienst ja bereits zum 15.03. geendet sei.
Meine Frage an euch: Ist die Entlassung mit eingehen der Bestätigung bei mir gültig? Oder kann die Entlassungsverfügung die Entlassung rückwirkend zu einem anderen Tag angeben?
Eine erste Einschätzung eurerseits würde mich sehr interessieren.
Viele Grüße.