30.11.2020, 12:22
NRW Deckung durch Minderausgaben:
Folgende Frage
Für den Rückkauf der Straßenbeleuchtung ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig.
Diese soll vollständig aus Minderausgaben einer anderen Investition (Verlagerung einer Sportstätte) gedeckt werden.
Die Sportstätte soll verlagert werden, weil die Fläche an einen Investor verkauft wird. Die Verlagerung der Sportstätte soll durch den Verkaufserlös
finanziert werden. Das Geld fließt erst nach Bestandskraft des B-Plans. Allerdings sind mehrere Klagen gegen den Bebauungsplan des Investors anhängig
(u.a. vor dem BVG) so dass es gar nicht sicher ist, ob das Geld überhaupt fließt. Ist es zulässig, dass der Rückkauf der Straßenbeleuchtung
mit Mitteln gedeckt wird, die schon für die Verlagerung der Sportstätte nicht zur Verfügung stehen?
Folgende Frage
Für den Rückkauf der Straßenbeleuchtung ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig.
Diese soll vollständig aus Minderausgaben einer anderen Investition (Verlagerung einer Sportstätte) gedeckt werden.
Die Sportstätte soll verlagert werden, weil die Fläche an einen Investor verkauft wird. Die Verlagerung der Sportstätte soll durch den Verkaufserlös
finanziert werden. Das Geld fließt erst nach Bestandskraft des B-Plans. Allerdings sind mehrere Klagen gegen den Bebauungsplan des Investors anhängig
(u.a. vor dem BVG) so dass es gar nicht sicher ist, ob das Geld überhaupt fließt. Ist es zulässig, dass der Rückkauf der Straßenbeleuchtung
mit Mitteln gedeckt wird, die schon für die Verlagerung der Sportstätte nicht zur Verfügung stehen?