NRW Deckung durch Minderausgaben
#1

NRW Deckung durch Minderausgaben:

Folgende Frage

Für den Rückkauf der Straßenbeleuchtung ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig.

Diese soll vollständig aus Minderausgaben einer anderen Investition (Verlagerung einer Sportstätte) gedeckt werden.
Die Sportstätte soll verlagert werden, weil die Fläche an einen Investor verkauft wird. Die Verlagerung der Sportstätte soll durch den Verkaufserlös
finanziert werden. Das Geld fließt erst nach Bestandskraft des B-Plans. Allerdings sind mehrere Klagen gegen den Bebauungsplan des Investors anhängig
(u.a. vor dem BVG) so dass es gar nicht sicher ist, ob das Geld überhaupt fließt. Ist es zulässig, dass der Rückkauf der Straßenbeleuchtung
mit Mitteln gedeckt wird, die schon für die Verlagerung der Sportstätte nicht zur Verfügung stehen?
Zitieren
#2

In unserer Kommune werden Mehrausgaben nur dann bewilligt, wenn die Mehreinnahmen zum Soll gestellt sind (Anordnungssoll). Das ist eine Vorgabe der Kämmerei.

Dein Fall wäre bei uns also nicht möglich, da der Verkaufserlös ja noch gar nicht fällig ist.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers