Nachtbereitschaft vs. Arbeitszeit
#1

Hallo ihr Lieben,

leider habe ich beim Durchsuchen zu meiner Frage nichts gefunden, daher mein Beitrag:

Es geht um Arbeitszeiten in der Jugendhilfe:

Die Nachtbereitschaft wird bei uns (wie tariflich geregelt) mit. 25% vergütet.
Also bei 6 Std. werden 1,5 Std. angerechnet. 

Wie ist es offiziell, wenn ich die Arbeit aufnehmen muss? Ich meine nicht kurz mal schauen, ob alles in Ordnung ist, jmd. zurück ins Bett schicken oder generell so 10min. Sachen, sondern bei Krisen etc.. 

In der einen Abteilung hieß, es, dass man das dann als normale Arbeitszeit aufschreiben kann. In einer anderen Abteilung der gleichen Einrichtung, heißt es, dass die Arbeitszeit erst dann, wenn sie mehr als die 1,5 Std benötigt (die man während der 6 Std ja berechnet bekommt), die Arbeitszeit "zusätzlich" aufschreiben kann. 

Also: Wenn nachts jemand eine Stunde Aufmerksamkeit braucht, ich Vermisstenanzeigen aufgeben muss etc. habe ich dann 5 Std. Nachtbereitschaft und eine Arbeitsstunde oder dennoch nur Bereitschaftsdienst? 
Ich konnte leider nichts konkretes dazu finden.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann, schlauer zu werden. 😁
Vielen Dank schonmal. 

Selina
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#2

Es geht um TVöD? Ich kann die 25% so nicht nachvollziehen.

Geht es um Rufbereitschaft oder Bereitschaft?
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#3

TVöD SuE. 
Bei der Nachtbereitschaft (habe auch schon Schlafbereitschaft gelesen) bekommt man 25% weil man auch Schlafen darf, beim "normalen" Bereitschaftsdienst sind es ja 50%, weil man ja wach sein muss.

Grüße
Selina
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#4

Im TVöD hast du es gelesen? Wo?
Ich kenne keine solche Regelung im TVöD und man findet keines der genannten Worte.
Der TVöD kennt Rufbereitschaft und Bereitschaft.

Wo wäre geregelt, dass man beim normalen Bereitschaftsdienst nicht schlafen darf?

Es käme also vermutlich darauf an was eure Regelung dazu beinhaltet und ob diese zulässig ist. Soweit arbeitsvertraglich die vollständige Anwendbarkeit des TVöD vereinbart ist, wäre dies zumindest fraglich.
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#5

Stimmt, im Tarifvertrag selbst konnte ich das online nicht finden, aber ich hatte Zeitungsartikel zu Urteilen gefunden, in denen diese Unterscheidungen gestützt wurde. (Und als Laie, bin ich mir unsicher ob ich nicht einfach falsch suche... Googlen birgt ja auch viel Mist)
Aber vom Prinzip her dürfte es ja gleich sein, ab wann wechselt man in "normale Arbeitszeit", bzw. wieviel muss man unter Bereitschaftsdienst abrechnen.

Vielen Dank übrigens schon mal.

Selina
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