30.11.2015, 13:39
Hallo,
ich bin soeben auf diese Seite gestoßen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Kurzvorweg, ich bin seit 2 Jahren in der Anlagenbuchhaltung einer Kommune tätig und habe einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte und ein Privatstudium in Verwaltungsbetriebswirtschaft abgeschlossen. Dies liegt allerdings schon ein paar Jährchen zurück
Da ich noch nicht eine Fortbildung zum Thema Anlagenbuchhaltung hatte und ich mich nur auf dass Wissen meine etwas länger zurückliegenden Ausbildung stützen kann, werfen sich bei mir im Tagesgeschäft einige Fragen auf.
Wie z.B. dieser Fall:
Vor etwa einem Jahr hat unsere Kommune eine Geschwindigkeitstafel geschenkt bekommen (mit diesen Smileys wenn man zu schnell fährt). Diese Tafel wurde bisher mit Akkus betrieben. Es stellte sich nun raus, das der Verbrauch der Batterien/Akkus für diese Tafel sehr hoch ist. Nun wird in Erwägung gezogen Solarpaneelen für diese Tafel anzuschaffen um Kosten zu sparen um nicht ständig Akkus kaufen zu müssen. Meine Frage: Stellen diese Solarpaneelen nachträgliche AHK dar und müssen somit auf das bereits vorhandene aktivierte Anlagengut gebucht werden? Fakt ist ja, dass die Tafel nur mit Hilfe von Akkus oder ähnlichen betrieben werden kann. Die Solarpaneelen werden auch extra nur für diese bestimmt Tafel angeschafft. Der Nutzungszweck wird hier nicht geändert, es tritt ja hier eigentlich nur eine wirtschaftliche Verbesserung für die Kommune ein?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Vielleicht ist hier auch jemand in der Anlagenbuchhaltung tätig mit dem man Erfahrungen austauschen könnte
ich bin soeben auf diese Seite gestoßen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Kurzvorweg, ich bin seit 2 Jahren in der Anlagenbuchhaltung einer Kommune tätig und habe einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte und ein Privatstudium in Verwaltungsbetriebswirtschaft abgeschlossen. Dies liegt allerdings schon ein paar Jährchen zurück
Da ich noch nicht eine Fortbildung zum Thema Anlagenbuchhaltung hatte und ich mich nur auf dass Wissen meine etwas länger zurückliegenden Ausbildung stützen kann, werfen sich bei mir im Tagesgeschäft einige Fragen auf.
Wie z.B. dieser Fall:
Vor etwa einem Jahr hat unsere Kommune eine Geschwindigkeitstafel geschenkt bekommen (mit diesen Smileys wenn man zu schnell fährt). Diese Tafel wurde bisher mit Akkus betrieben. Es stellte sich nun raus, das der Verbrauch der Batterien/Akkus für diese Tafel sehr hoch ist. Nun wird in Erwägung gezogen Solarpaneelen für diese Tafel anzuschaffen um Kosten zu sparen um nicht ständig Akkus kaufen zu müssen. Meine Frage: Stellen diese Solarpaneelen nachträgliche AHK dar und müssen somit auf das bereits vorhandene aktivierte Anlagengut gebucht werden? Fakt ist ja, dass die Tafel nur mit Hilfe von Akkus oder ähnlichen betrieben werden kann. Die Solarpaneelen werden auch extra nur für diese bestimmt Tafel angeschafft. Der Nutzungszweck wird hier nicht geändert, es tritt ja hier eigentlich nur eine wirtschaftliche Verbesserung für die Kommune ein?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Vielleicht ist hier auch jemand in der Anlagenbuchhaltung tätig mit dem man Erfahrungen austauschen könnte