Nebentätigkeit in der gleichen Behörde
#1

Hallo an alle,

wenn ich Vollzeit in meiner Behörde arbeite. Könnte ich eine zusätzliche Tätigkeit, von ein paar Stunden in der gleichen Behörde, ähnlich meiner Haupttätigkeit (Facility), annehmen? 
Danke für die Hilfe!
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#2

Moin,

wenn es sich um denselben Arbeitgeber handelt und der TVöD Grundlage ist, kann ein zweiter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Allerdings nicht, wenn es Sachzusammenhänge gibt. Die Bereitschaft, einen zweiten AV abzuschließen, dürfte nicht ausgeprägt sein.

Grüße
1887
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#3

§ 2 Abs. 2 TVöD/TV-L:
"Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis."
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