13.02.2023, 11:15
Ich habe eine Frage zum Artikel Nebentätigkeit von Beamten. Darin steht:
"Die Bundesländer und der Bund haben dies unterschiedlich geregelt:
Ich habe den obigen Artikel gelesen und die Vorschriften von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein überprüft. Ich konnte keine Bestimmungen finden, die zeigen, dass diese Bundesländer "Lediglich Anzeigepflicht mit Möglichkeit des Verbots" verlangen. Stattdessen konnte ich nur Bestimmungen über "Genehmigungspflicht" finden. Können Sie mir einige Bestimmungen von Bremen, Hamburg usw. nennen, die zeigen, dass fiese Bundesländer "Lediglich Anzeigepflicht mit Möglichkeit des Verbots" verlangen? Danke schön.
"Die Bundesländer und der Bund haben dies unterschiedlich geregelt:
- Genehmigungspflicht: Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Thüringen
- Lediglich Anzeigepflicht mit Möglichkeit des Verbots: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein"
Ich habe den obigen Artikel gelesen und die Vorschriften von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein überprüft. Ich konnte keine Bestimmungen finden, die zeigen, dass diese Bundesländer "Lediglich Anzeigepflicht mit Möglichkeit des Verbots" verlangen. Stattdessen konnte ich nur Bestimmungen über "Genehmigungspflicht" finden. Können Sie mir einige Bestimmungen von Bremen, Hamburg usw. nennen, die zeigen, dass fiese Bundesländer "Lediglich Anzeigepflicht mit Möglichkeit des Verbots" verlangen? Danke schön.