Neue Stelle bei einem kommunalen Dienstleister bekommen und dazu einige Fragen
#1

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich hab jetzt eine neue Stelle bei einem Dienstleister bekommen, der für Kommunen arbeitet. Es handelt sich konkret um einen IT Dienstleister, der ca. 25 Kommunen betreut und bezahlt wird nach 10 TVöD VKA. Nach der Probezeit steigt man dann auf die Stufe 2 und hat an einigen Tagen in der Woche Home Office und an manchen muss man vor Ort sein (dort gibt es auch Dienstwagen).

Zu mir: Ich hab einen B.Sc. (FH), eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung und bin ca. 1990 geboren.

Jetzt konkret die Fragen, die ich an euch hätte.

1. In der Stellenausschreibung stand, dass man nach A10 LBesG bei persönlicher Qualifikation besoldet werden kann. So wie ich es verstanden habe, handelt es sich bei A10 um Beamtenbesoldung. Da frage ich mich, was hier "persönliche Qualifikation" genau bedeutet.

-> Kann man etwa im IT Bereich verbeamtet werden oder sind hier Leute gemeint, die bereits eine Beamtenstelle im vorherigen Beruf hatten und dann, aus welchen Gründen auch immer, sich für diese Stelle entschieden haben? Denn die Möglichkeit verbeamtet zu werden, klingt erstmal lukrativ, weil man hat keine Sozialabgaben (so meine Schwägerin, die bei der Sparkasse arbeitet) man kriegt Pension, die unabhängig davon ist, wie viele Jahre man vorher gearbeitet hat und die Rente wird zusätzlich nicht versteuert usw. Wie seht ihr das? Eure Meinungen sind erwünscht.

2. Ich hab im Netz gesehen, dass man mit einem Bachelorabschluss normalerweise im ÖD in E9 bis E12 eingestuft wird und bei einem Master sogar E13 bis E15. Bei der Stelle jedoch war es so, dass dafür eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker ausgereicht hätte.

-> Das widerspricht sich irgendwie, denn seit wann kommt man mit einer abgeschlossenen Ausbildung in den gehobenen Dienst? Normalerweise wäre doch ein Bachelor für so eine Stelle nötig? Hab ich da was falsch verstanden?

3. Laut dem Arbeitsvertrag bin ich im Rahmen begünstigter betrieblicher / dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. Außerdem gilt für die Überzahlung gleich welcher Art (Entgelt, Zulagen, Zuschläge etc.), dass diese unverzüglich in voller Höhe (einschließlich darauf entfallende Steuer und Sozialversicherungsbeiträge) zurück erstattet werden muss.

In der Stellenausschreibung war von 39 Stunden in der Woche die Rede und Überstunden durch Freizeitausgleich. Zusätzlich stand dort Flexibilität durch mobiles Arbeiten und Telearbeit.

-> Angenommen, ich müsste am Sonntag arbeiten. Gibt es da Zuschläge oder heißt es, dass man da keine Zuschläge bekommt, denn es heißt ja, dass jegliche Überzahlung zurück erstattet werden muss?

-> Die legen da einen Wert auf Work-Life-Balance. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit mobilem Arbeiten und Telearbeit gemacht? Mir wäre es wichtig, dass ich nach Feierabend aus dem Haus rausgehen kann, ohne dass ich daran denken muss, dass ich jederzeit noch angerufen werden kann.

4. Eine Verwandte von mir, die mal im ÖD tätig war, hat den ÖD glorifiziert und meinte:
a) Wenn du im ÖD arbeitest, dann wirst du nie zurückgestuft. Egal welchen Beruf du machst, deine Jahre aus deinen vorherigen Berufen im ÖD werden dir angerechnet, sodass du in der jeweiligen Entgelttabelle die Stufen weiter nach oben steigst.
b) Du kannst die Zeit für die nächste Stufe verkürzen, indem du an Weiterbildungen, Trainings und Workshops teilnimmst.

-> zu a: Das klingt für mich unglaubwürdig. Dazu ein fiktives Beispiel: Angenommen, ich war vorher E10 Stufe 3 und wechsele jetzt auf E11. Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Berufe und um unterschiedliche Gehälter. Würde ich dann E11 Stufe 3 bekommen? Ich meine gelesen zu haben, dass in solchen Fällen einschlägige Berufserfahrung zählt und auf die Aufgaben bezogene Tätigkeit, daher wenn die Stellen unterschiedlich sind, dann gibts auch kein E11 Stufe 3, sondern E11 Stufe 1 oder eine Zurückstufung auf E11 Stufe 2.

-> zu b: Wenn das möglich wäre, dann denke ich, dass ich es mit dem Arbeitgeber absprechen müsste, welche Qualifikationen ich brauche, um die Zeit für die nächste Stufe zu verkürzen. Ich denke der Arbeitgeber kann da entgegenkommen, muss es aber nicht.

5. Manche sagen, dass ÖD etwas für Leute wäre, die nicht viel arbeiten wollen und eher faul sind. Diese Vorurteile hab ich hier und da mal gehört aber kann es irgendwie nicht nachvollziehen.

-> Da wird natürlich sehr pauschalisiert, denn Notfallärzte, die Feuerwehrmänner und die Polizisten sind doch alles andere als faul und ständig unterwegs. Auch Lehrer haben es nicht leicht, wenn man bedenkt, unter welchen Zuständen sie teilweise unterrichten müssen. Sind hier bestimmte Berufsgruppen gemeint oder was ist eure Meinung dazu?

Ihr seht, der ÖD ist komplett ein Neuland für mich und ich hoffe, dass ihr mir in dieser Hinsicht etwas helfen könnt.

Ich hab oft gelesen, dass je länger man im ÖD bleibt, desto schwieriger wird es sein, einen Beruf in der freien Wirtschaft zu finden, daher man entfernt sich immer weiter und weiter von der freien Wirtschaft und irgendwann wird dich keiner mehr einstellen.

Liebe Grüße und schöne Feiertage!
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#2

Hallo!

1) Beamter kann man im Regelfall nur werden, wenn man einen Vorbereitungsdienst absolviert hat. Es gibt aber Ausnahmen.

2) Für IT / Infomatiker gibt es im TVöD spezielle Tätigkeitsmerkmale. Siehe:
Eingruppierung Tätigkeitsmerkmale IuK

Dadurch ist auch E 10 möglich, wenn man "nur" eine Ausbildung absolviert hat. Außerhalb der IT ist das im TVöD aber auch möglich. Da es schwer war / ist, Informatiker für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, sind die Tatigkeitsmerkmale hier für die Mitarbeiter etwas günstiger als anderswo im TVöD.

3) Nach Dienstschluss solltest Du ein dienstliches Handy ausstellen und das Notebook auslassen. Früher wurden manche Mitarbeiter im ÖD tatsächlich in ihrer Freizeit kontaktiert und zur Arbeit herangezogen, ohne dass eine Rufbereitschaft angeordnet war, das habe ich selbst erlebt. Das sollte heute aber nicht mehr der Fall sein. Wenn Du vorsorgen willst, geb vielleicht nicht Deine Handynummer und Festnetznummer weiter oder nur Zweitnummern, die Du abschalten kannst.

4) Entgeltgruppe 11 wäre bei einem Wechsel auf eine höherwertigere Stelle möglich. Die erworbene Stufe kannst Du bei einem Wechsel innerhalb des TVoD regelmäßig behalten, siehe § 16Abs. 2a TVöD.

5) Der öD ist riesig, und es gibt darin auch große Unterschiede. Daher kann man nicht pauschalisieren, wie viel man leisten muss. Auch in der Verwaltung muss regelmäßig hart gearbeitet werden. Wahrscheinlich ist der Aufstieg für ehrgeizige und flexible Leute in der Wirtschaft leichter, denn im Öffentlichen Dienst gibt es Beschränkungen, die eine schnelle Karriere erschweren. Dafür hast Du im öD eine große Sicherheit. Allerdings hast Du keine klassische ÖD-Ausbildung und bist zudem bei einem IT-Dienstleister tätig, das ist schon etwas speziell, vielleicht ist eine schnelle Karriere in Deinem Fall etwas leichter möglich. In Deinem Fall als IT'ler halte ich es für problemlos möglich, wieder in die freie Wirtschaft zu wechseln, wenn Du es willst.

Viel Spaß im öD

Tom
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