22.03.2022, 12:19
Hallo liebes Forum,
ich hoffe auf eure Expertise... Mein Arbeitgeber (ein e.V.) möchte sich zum Ende des Jahres dem TVöD anschließen und ich frage mich welche Eingruppierung für mich passend wäre.
Ich habe einen Master of Arts in Erziehungswissenschaften, dementsprechend aber keine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin. Ich arbeite bei meinem Träger seit Mai 2015 und habe den Master nebenberuflich gemacht. Ich arbeite hauptsächlich in der Täterarbeit Häusliche Gewalt und habe auch die entsprechende Fortbildung dafür (FTHG). Das bedeutet ich arbeite mit erwachsenen Männern (18+) die in Partnerschaften gewalttätig waren. In diesem Bereich bin ich Teamleitung, in meinem Team sind 3 weitere Mitarbeiter:innen. Die Arbeit mit dem Männern ist ambulant in Form von Einzelberatungen und Gruppentrainings plus als Teamleitung viel Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Administratives.
Der Stundenumfang für die Täterarbeit umfasst 25,5 Std die restlichen 13,5 Std arbeite ich im Bereich der Sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige in ambulanter Gruppenarbeit mit begleitender Einzelbetreuung mit jugendlichen Intensivgewaltstraftäter:innen (16-21) und außerdem ebenfalls ambulant mit sog. Systemsprenger:innen (bis 21) in Form individueller Angebote für diese.
All das sind so spezialisierte Bereiche, dass ich in meine Tätigkeiten in keiner "Beispieltabelle" vom TVöD finden kann. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Liebe Grüße Vanessa
ich hoffe auf eure Expertise... Mein Arbeitgeber (ein e.V.) möchte sich zum Ende des Jahres dem TVöD anschließen und ich frage mich welche Eingruppierung für mich passend wäre.
Ich habe einen Master of Arts in Erziehungswissenschaften, dementsprechend aber keine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin. Ich arbeite bei meinem Träger seit Mai 2015 und habe den Master nebenberuflich gemacht. Ich arbeite hauptsächlich in der Täterarbeit Häusliche Gewalt und habe auch die entsprechende Fortbildung dafür (FTHG). Das bedeutet ich arbeite mit erwachsenen Männern (18+) die in Partnerschaften gewalttätig waren. In diesem Bereich bin ich Teamleitung, in meinem Team sind 3 weitere Mitarbeiter:innen. Die Arbeit mit dem Männern ist ambulant in Form von Einzelberatungen und Gruppentrainings plus als Teamleitung viel Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Administratives.
Der Stundenumfang für die Täterarbeit umfasst 25,5 Std die restlichen 13,5 Std arbeite ich im Bereich der Sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige in ambulanter Gruppenarbeit mit begleitender Einzelbetreuung mit jugendlichen Intensivgewaltstraftäter:innen (16-21) und außerdem ebenfalls ambulant mit sog. Systemsprenger:innen (bis 21) in Form individueller Angebote für diese.
All das sind so spezialisierte Bereiche, dass ich in meine Tätigkeiten in keiner "Beispieltabelle" vom TVöD finden kann. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Liebe Grüße Vanessa