Nutzung eBay Kleinanzeigen
#1

Hallo zusammen,

verkauft ihr auf diversen Internetplattformen (z. B. eBay Kleinanzeiogebn) nicht mehr benötigtes Mobiliar oder Maschinen etc?

Wie sieht es hier mit der kassenrechtlichen bzw. haushaltsrechtlichen Seite aus?

Ist dies zulässig?

Gruß
KassenCharly
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#2

Nein, machen wir nicht über die genannten Plattformen.
Kassenrechtlich (?) kein Problem.
Haushaltsrechtlich kein Problem, solange alles korrekt abgewickelt wird (Anlagegut ausbuchen, ggfs. außerordentlichen Ertrag oder Aufwand buchen). Zudem hat das BMF gerade festgestellt, dass derartige Verkäufe nicht umsatzsteuerrelevante Sachverhalte darstellen.
Daher alles zulässig.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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