19.10.2023, 11:03
Hallo,
ich bin gelernte Bürokauffrau und arbeite seit 5 Jahren in einer niedersächsischen Kommune im Bereich Steuern und Abgaben.
Eingruppiert bin ich in Entgeltgruppe 8 (ohne 1. Verwaltungsprüfung !!!).
Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass ich den Verwaltungslehrgang 1 mit Prüfung nachträglich ablegen müsse, um
weiterhin in EG 8 eingruppiert zu bleiben. Weiterhin teilt er mir mit, dass, sollte ich den Lehrgang nicht absolvieren wollen, ich in die Entgeltgruppe 5 mit einer Zulage eingruppiert werden würde.
Hat mein Arbeitgeber das Recht, so verfahren zu können, obwohl ich bereits 5 Jahre dort arbeite?
Über Antworten würde ich mich freuen. Vlt auch so geschrieben, dass ich sie verstehen kann.
VG Emmy
ich bin gelernte Bürokauffrau und arbeite seit 5 Jahren in einer niedersächsischen Kommune im Bereich Steuern und Abgaben.
Eingruppiert bin ich in Entgeltgruppe 8 (ohne 1. Verwaltungsprüfung !!!).
Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, dass ich den Verwaltungslehrgang 1 mit Prüfung nachträglich ablegen müsse, um
weiterhin in EG 8 eingruppiert zu bleiben. Weiterhin teilt er mir mit, dass, sollte ich den Lehrgang nicht absolvieren wollen, ich in die Entgeltgruppe 5 mit einer Zulage eingruppiert werden würde.
Hat mein Arbeitgeber das Recht, so verfahren zu können, obwohl ich bereits 5 Jahre dort arbeite?
Über Antworten würde ich mich freuen. Vlt auch so geschrieben, dass ich sie verstehen kann.
VG Emmy