Op Aufgaben übernehmen
#1

Hallo,
ich soll in Zukunft die Aufgaben meiner Fachleitung übernehmen, wenn diese krank, im Urlaub und in Elternzeit ist, ohne einen Verdienstausgleich. 
Außer der Elternzeit sind das nie 4 Wochen am Stück, allerdings häuft sich das jetzt schon immer wieder. 
Wie ist das geregelt? Kann man nur höhergruppiert werden, wenn das für 1 Monat am Stück ist?
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#2

Welcher Tarifvertrag gilt gemäß Arbeitsvertrag?
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#3

Der ganz normale TVÖD für Krankenhäuser
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#4

Dann werfen Sie einmal einen Blick in dessen § 14.
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#5

Ja, da steht, wenn man die Tätigkeit 1 Monat ausübt. Allerdings steht da nicht, ob das am Stück sein muss.
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#6

https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...37447.html

"Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 14 Abs. 1 TVöD ist, dass die höherwertige Tätigkeit ununterbrochen für die Mindestdauer von einem Monat übertragen sein muss. Die Zulage steht nur zu, wenn dem Beschäftigten die höherwertige Tätigkeit ununterbrochen für mindestens einen Monat übertragen wird.

Praxis-Beispiel
Einem Beschäftigten wird die Krankheitsvertretung seiner Vorgesetzten über einen Zeitraum von 3 Wochen im Mai und 3 Wochen im September übertragen. Da in beiden Fällen der Monatszeitraum nicht erreicht wird, entsteht kein Anspruch auf die Zulage. Es findet keine Zusammenrechnung statt."
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