20.05.2015, 13:16
Hallo Kolleginnen und Kollegen
In unserer Dienststelle werden 3 Arten von Arbeitszeitkonten für jeden Beschäftigten geführt. 1. Arbeitszeitkonto (Azk), 2. Kurzzeitkonto (Kzk) und 3. Langzeitkonto (Lzk). Meine Frage bezieht sich zum Kurzzeitkonto. Dies ist ein MA-Konto. Hier werden z.B. Mehrleistungen, umgewandelte Zeitgutschriften u.ä. gutgeschrieben. Zeitentnahmen können in ganzen (freien-) Tagen genommen werden.
Wir haben 2 Betriebsbereiche. Die bisherige Regelung war so, dass pro Arbeitstag aus jedem Betriebsbereich 2 MA Frei aus Kurzzeitkonto nehmen konnten. Nun hat die Leitung der DS diese Regelung einseitig gekippt. Jetzt dürfen nur noch jeweils 1 MA auf jeden Betriebsbereich in Frei aus Kzk.nehmen.
Ich glaube, dass die DS hier ein Mitbestimmungsverfahren wegen einer "Regelung der Ordnung in der Dienststelle" hätte einleiten müssen.
Gibt es hier sachdienliche Hinweise ob ja oder nein?
MfG von RR. aus B. an der S.
In unserer Dienststelle werden 3 Arten von Arbeitszeitkonten für jeden Beschäftigten geführt. 1. Arbeitszeitkonto (Azk), 2. Kurzzeitkonto (Kzk) und 3. Langzeitkonto (Lzk). Meine Frage bezieht sich zum Kurzzeitkonto. Dies ist ein MA-Konto. Hier werden z.B. Mehrleistungen, umgewandelte Zeitgutschriften u.ä. gutgeschrieben. Zeitentnahmen können in ganzen (freien-) Tagen genommen werden.
Wir haben 2 Betriebsbereiche. Die bisherige Regelung war so, dass pro Arbeitstag aus jedem Betriebsbereich 2 MA Frei aus Kurzzeitkonto nehmen konnten. Nun hat die Leitung der DS diese Regelung einseitig gekippt. Jetzt dürfen nur noch jeweils 1 MA auf jeden Betriebsbereich in Frei aus Kzk.nehmen.
Ich glaube, dass die DS hier ein Mitbestimmungsverfahren wegen einer "Regelung der Ordnung in der Dienststelle" hätte einleiten müssen.
Gibt es hier sachdienliche Hinweise ob ja oder nein?
MfG von RR. aus B. an der S.