20.11.2012, 00:52
Hallo,
ich werde den Arbeitgeber wechseln und frage hier, ob ich den Ortszuschlag den ich für meine Kinder bei meinem jetzigen AG bekomme auch bei meinem neuen öffentlichen AG erhalte.
Ich bin ein sog. Altfall, da ich aus dem BAT in den TVÖD übergeleitet wurde und bisher Bestandschutz hatte (bei meinem bisherigen AG).
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Bestandschutz für mich auch noch bei meinen neuen AG gilt.
Mein neues Arbeitverhältnis ist ebenfalls im Geltungsbereich des TVöD für Kommunen.
Danke für Eure Antworten
ich werde den Arbeitgeber wechseln und frage hier, ob ich den Ortszuschlag den ich für meine Kinder bei meinem jetzigen AG bekomme auch bei meinem neuen öffentlichen AG erhalte.
Ich bin ein sog. Altfall, da ich aus dem BAT in den TVÖD übergeleitet wurde und bisher Bestandschutz hatte (bei meinem bisherigen AG).
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Bestandschutz für mich auch noch bei meinen neuen AG gilt.
Mein neues Arbeitverhältnis ist ebenfalls im Geltungsbereich des TVöD für Kommunen.
Danke für Eure Antworten