19.09.2007, 18:02
Guten Tag,
ich habe heute den seltenen Fall einer Passentziehung nach § 8 PassG, sowie die Aufgabe den Personalausweis nach § 2 Abs. 2 PAuswG auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu beschränken auf meinen Schreibtisch bekommen. Meine Frage ist, ob jemand Erfahrungen mit solch einem Verfahren hat und mir sagen kann welche Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften wichtig sind.
Der Betroffene soll sich evtl. gerade im Ausland aufhalten, ist dann die Deutsche Botschaft vor Ort zuständig? Alleiniger Wohnsitz ist in Deutschland angemeldet (dient jedoch wohl nur als Postanschrift)
(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Einwohner- und Personenstandswesen)
ich habe heute den seltenen Fall einer Passentziehung nach § 8 PassG, sowie die Aufgabe den Personalausweis nach § 2 Abs. 2 PAuswG auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu beschränken auf meinen Schreibtisch bekommen. Meine Frage ist, ob jemand Erfahrungen mit solch einem Verfahren hat und mir sagen kann welche Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften wichtig sind.
Der Betroffene soll sich evtl. gerade im Ausland aufhalten, ist dann die Deutsche Botschaft vor Ort zuständig? Alleiniger Wohnsitz ist in Deutschland angemeldet (dient jedoch wohl nur als Postanschrift)
(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Einwohner- und Personenstandswesen)