31.10.2013, 18:29
Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher, ob ich wirklich keine Pauschalzahlung erhalte..
Ich habe unglücklicherweise schon im September 2005 eine höherwertige Tätigkeit übernommen (lt. Änderungsvertrag), obwohl ich praktisch erst im Oktober 2005 die Tätigkeit ausgeführt habe (interne Übergangszeit). Im April 2008 wurde ich dann auf Grund meiner im September 2005 übernommenen Tätigkeit höhergruppiert. Steht mir dann eine Pauschalzahlung nicht zu, da ich die Höhergruppierung ja nur bekommen habe, weil ich eine höherwertige Tätigkeit ausführe. Oder was bedeutet der Zusatz "Die Pauschale ist nicht zu gewähren, wenn die Eingruppierung entsprechend der Aufstiegsgruppe erfolgte..." Wie wäre es nach BAT gewesen? Was macht das bei mir für einen Unterschied, ob die höherwertige Tätigkeit einen Monat früher oder später (September / Oktober 2005) erfolgt ist..?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen..
Danke!
ich bin mir unsicher, ob ich wirklich keine Pauschalzahlung erhalte..
Ich habe unglücklicherweise schon im September 2005 eine höherwertige Tätigkeit übernommen (lt. Änderungsvertrag), obwohl ich praktisch erst im Oktober 2005 die Tätigkeit ausgeführt habe (interne Übergangszeit). Im April 2008 wurde ich dann auf Grund meiner im September 2005 übernommenen Tätigkeit höhergruppiert. Steht mir dann eine Pauschalzahlung nicht zu, da ich die Höhergruppierung ja nur bekommen habe, weil ich eine höherwertige Tätigkeit ausführe. Oder was bedeutet der Zusatz "Die Pauschale ist nicht zu gewähren, wenn die Eingruppierung entsprechend der Aufstiegsgruppe erfolgte..." Wie wäre es nach BAT gewesen? Was macht das bei mir für einen Unterschied, ob die höherwertige Tätigkeit einen Monat früher oder später (September / Oktober 2005) erfolgt ist..?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen..
Danke!