Persönliche "Kriegsführung" zwischen Mitarbeiter und Personalchef
#1

Guten Tag,

wie kann der Personalrat bei einer mittlerweile persönlich gewordenen Kriegsführung zwischen einem Mitarbeiter und dem Personalchef vermitteln?

Über eine Dienstanweisung soll dem Mitarbeiter nun Schichtarbeit auferlegt werden. Aus mehreren inoffiziellen Quellen und einer sehr langen Vorgeschichte weiß der Personalrat Bescheid, dass es sich hier leider nur um einen persönlichen Schachzug handelt. Beide Seiten verhalten sich in diesem Streit leider nicht korrekt. Der PR soll nun einer Dienstanweisung zustimmen, die Schichtarbeit des Mitarbeiters beinhaltet. In wie fern kann der PR hier einen Riegel davor schieben ohne offizielle Angaben zur Notwendigkeit? (Die direkte Vorgesetzte hat inoffiziell verlauten lassen, dass Schichtarbeit nicht notwendig ist. Sie ist aber dem Personalchef unterstellt und wird dies offiziell nicht bestätigen.)

Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße Icon_wink
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#2

Hallo,
einer Dienstanweisung kann der Personalrat m. E. nicht zustimmen da er nicht Beteiligungspflichtig ist.

Er muss aber beteiligt werden wenn es um die Einführung einer Schichtarbeit geht. Hier hat der PR ja dann die Möglichkeit genau zu hinterfragen warum eine Schichtarbeit notwendig ist.
Um einen Riegel vorschieben zu können müsst ihr den offiziellen Weg gehen.

Gruß
Roland
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#3

Eine Dienstanweisung IST mitbestimmungspflichtig.
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#4

(18.11.2016, 13:09)Gast schrieb:  Eine Dienstanweisung IST mitbestimmungspflichtig.

Soso, jede Dienstanweisung ist mitbestimmungspflichtig. Rechtsgrundlage?
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#5

Ich sehe das auch so, da es hier um eine Arbeitszeitregelung geht.
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#6

Ich finde es ist immer schwer eine Antwort zu geben, wenn man nicht genau weiß, aus welchem Bundesland die Frage kommt. Sehr oft gibt es unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen. So ist z. B. in Niedersachsen die Festlegung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdiensten (wie z.B. im Winterdienst) mitbestimmungspflichtig. Das kann aber in anderen Bundesländern durchaus anders geregelt sein. Ich gehe aber einmal davon aus, dass die Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in allen Bundesländern mitbestimmungspflichtig ist.
LG
delme1
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#7

Wie Du selbst schon schreibst geht es hier um vermitteln.
Also finde heraus wo das eigentliche Problem ist, warum der Kollege gegängelt wird.
Wenn ihr eine DA bekommen habt, dann hast Du auch eine Grundlage für Gespräche.
Du kannst zb hinterfragen,
- was hat sich geändert, dass nun plötzlich Bedarf für ein Schichtsystem besteht,
- warum das nur auf einen MA angewandt wird,
- was im Krankheits- und Urlaubsfall ist,
- entstehen zusätzliche Kosten?

Manchmal muss man auch einem Kollegen ins Gesicht sagen, dass er an seiner Einstellung was ändern muss und er deshalb den Tritt in den Hintern bekommt.

Viel Erfolg!
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