Personaleinsatz - Stadtfest
#1

Bei uns findet an mehreren Wochenenden hintereinander ein Stadtfest statt. Die betreuende Abteilung besteht nur aus 2 Personen und hat jetzt schon 11 Tage "durchgearbeitet" und der nächste Wochenendeinsatz steht an. Der PR sieht hier einen Verstoß gegen Pausen- und Ruhezeiten und einen Verstoß gegen die Sonntagsruhe. Für eine Nachholung derselben wurde angeboten die Überstunden demnächst abzufeiern. Dies ist doch so nicht korrekt!? Und was ist mit Zuschlägen, diese müssten doch gezahlt werden? Als Referenz: TVöD § 6 bis 8 bzw. ArbZG

Der PR ist nach LPVG BW nicht beteiligt worden.
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#2

"Dies ist doch so nicht korrekt!?"
Bisher ist es noch korrekt. Soweit nun nach den 11 Tagen weiterhin durchgearbeitet wird, also kein freier Tag gewährt wird wird es problematisch. Um es zu beurteilen brächte es eine genaue Darlegung der Tage die hintereinander gearbeitet wurde. Hinsichtlich Ruhezeiten die jeweiligen Zeiten die gearbeitet wurde.

"Und was ist mit Zuschlägen, diese müssten doch gezahlt werden?"
Für Sonntagarbeit, Zeiten am Samstag zwischen 13-21 Uhr, Nachtarbeit und ggf. Überstunden besteht ggf. Anspruch auf Zuschläge nach § 8 TVöD,

"Der PR ist nach LPVG BW nicht beteiligt worden."
Die Notwendigkeit hängt von den entsprechenden Dienstvereinbarungen etc. ab. Als solches lässt sich nicht beurteilen ob eine Verstoß gegen Beteiligungsrechte des PR vorliegt.
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#3

Beziehe mich hier jetzt nur auf die Sonntagsruhe: Die Dienststelle will, dass die Beschäftigten die Überstunden dafür hernehmen, um die Sonntagsruhe nachzuholen. Sie meint, wenn diejenigen erst die Überstunden abfeiern und dann auch noch einen freien Tag (wie Sonntag) erhalten, dass diese dann ja doppelt abkassieren würden? Jetzt stehe ich auf dem Schlauch, ich muss mir doch nicht durch Überstunden meinen freien Sonntag erarbeiten?
Auf jeden Fall gibt es keine Dienstvereinbarung, die dies hergibt.
Laut LPVG § 74 (2) Nr. 2 und 4 ist der Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen wobei die Verteilung auf die einzelnen Wochentage und die Anordnung zur Mehrabreit, Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft uneingeschränkt zustimmungspflichtig... leider hat die Dienststelle es versäumt uns als PR-Gremium hierüber zu informieren, es wurde auch kein Dienstplan für den Einsatz der Beschäftigten erstellt.

PRin aus BW
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