Personalrat und Erzieherin
#1

Hallo, 
wir sind ein außerplanmäßig gewählter PR. Wir sind 7 Mitglieder. Die Vorsitzende sowie stellvertretende Vorsitzende haben eine Teil-Freistellung beantragt. Nun zum Problem. Alle sind in einer Kita tätig. Es besteht Personalmangel und die Dienststelle ist der Meinung, Freistellung ginge erst, wenn Ersatz gefunden wurde. 
Was ist zu tun? Einerseits ist uns klar, wer macht die Arbeit. Die Kollegen in der Kita sind verärgert. Jedoch ist Personalrat auch nur mit der Zeit dafür möglich.
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#2

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung. Der AG kann die Freistellung nicht verzögern.
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#3

Wo findet man denn etwas dazu, wer die Arbeit macht? Bleibt zb wenn eine vom Büro zur Sitzung kommt die Arbeit liegen oder übernimmt das eine Kollegin? Konkret würde die Freistellung bedeuten, die andere Kollegin darf nicht alleine arbeiten.. das ist alles doof, weil dies zu wahnsinnigem Unmut führt.
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#4

Grundsätzlich ist die Verteilung der Arbeit Aufgabe des Arbeitgebers bzw. der Führungskraft. Wie dies erfolgt ist nicht geregelt. Das kann durch Verteilung der anfallenden Arbeiten auf eine Vertretung erfolgen, oder durch (bezahlte) Mehrarbeit im Anschluss oder wie auch immer. Allerdings wird die Praxis im Büro sicher so sein, dass die Arbeit liegen bleibt, in Bereichen wo eine Präsenz erforderlich ist, muss eine Vertretung erfolgen. Meistens dauern die Sitzungen ja auch nicht den ganzen Tag. Das Mitglied des BR/PR darf eben nur nicht benachteiligt werden.
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