12.11.2020, 15:43
Hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht über den Inhalt der Ausschreibung? Es geht nur um den textlichen Teil und die Aufgabenbeschreibung / Betitelung.
Es ist das Mitbestimmungsgesetz SH anzuwenden.
Meines Erachtens geht es hier nur um eine "Zur Kenntnisnahme".
Wenn nicht, wo steht es?
Es ist das Mitbestimmungsgesetz SH anzuwenden.
Meines Erachtens geht es hier nur um eine "Zur Kenntnisnahme".
Wenn nicht, wo steht es?