24.08.2021, 18:43
Sehr geehrte Personalräte/innen,
Schleswig-Holstein öffentlicher Dienst: Kann eine Personalversammlung ohne eine Dienststellenleitung einberufen werden, sprich gilt Schleswig-Holsteinisches Mitbestimmungsgesetz Paragraph 39 (3), dass ein bestimmte Gruppierung separat eingeladen werden darf ohne Dienststellenleitung oder gilt Paragraph 43(1), dass die Dienststellenleitung rechtzeitig eingeladen werden muss?
Es geht darum, dass offen vor der Leitung nicht über die Probleme und Sorgen gesprochen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
SH
Schleswig-Holstein öffentlicher Dienst: Kann eine Personalversammlung ohne eine Dienststellenleitung einberufen werden, sprich gilt Schleswig-Holsteinisches Mitbestimmungsgesetz Paragraph 39 (3), dass ein bestimmte Gruppierung separat eingeladen werden darf ohne Dienststellenleitung oder gilt Paragraph 43(1), dass die Dienststellenleitung rechtzeitig eingeladen werden muss?
Es geht darum, dass offen vor der Leitung nicht über die Probleme und Sorgen gesprochen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
SH