Muss eine Kommune die städtischen Abwasserbetriebe vom TVöD in den TVV überführen? Oder kann die Kommune das selbst entscheiden?
Grundsätzlich fällt ein Abwasserbetrieb nur dann in den Geltungsbereich des TV-V, wenn das Unternehmen selber darüber entscheiden kann und nicht die Kommune. Soweit ein Unternehmen im Geltungsbereich (siehe dazu § 1 TV-V) des TV-V Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband ist besteht für Beschäftigte die Mitglied in einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft sind, Anspruch auf Anwendung des TV-V. Ein Abwasserbetrieb als solches fällt erstmal nicht unter dem TV-V.