Praxisanleiter Zulage für Leitungskräfte
#1

Hallo,

es steht geschrieben: 
  • "Zusätzlich wird die Zulage für Praxisanleiterinnen / Praxisanleiter in Höhe von 70 Euro auch an Kita-Leiterinnen und -Leiter sowie an die stellvertretenden Kita-Leiterinnen und -Leiter der Entgeltgruppen S9, S 11a, S 13, S15, S16, S17 und S 18 sowie an die Beschäftigten der Behindertenhilfe in der S7 und in der S8a Fallgruppe 2 (neu) gezahlt."
Ich lese das so, dass die Zulage per se an Leitungskräfte und deren Stellvertretungen gezahlt wird. Da diese ja Personalverantwortlichkeit haben, leiten sie ja praktisch permanent und ständig an. Oder ist es so gemeint, dass diese die Zulage erhalten, wenn sie speziell Praktikanten anleiten? Ich empfinde die Wortwahl verwirrend und wäre dankbar um finale Aufklärung.

Danke und Gruß
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#2

Protokollerklärung TVöD zum Abschnitt SuE
"1a. Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern übertragen sind und die die übertragene Tätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer
Gesamttätigkeit ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich. Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."
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