21.11.2022, 18:14
Ich bin Erzieherin in der TVöD Entgeldgruppe S 8a und leite seit August 2022 eine Praktikantin an, die in der Ausbildung zur Erzieherin ist mit mehr als 15 Stunden die Woche!
Durch die Tarifeinigung soll man 70,- Euro Zulage hierfür erhalten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Mein Arbeitgeber - die Stadt - teilt mir nun mit, dass für meinen Tätigkeitsbereich nur 2 Stunden pro Woche Praxisanleitung vom Rathaus zugeteilt wurde - da andere Kenntnisse nicht vorliegen, dass ich Mehr-Stunden pro Woche Praxisanleitung mache, wurde mir diese Zulage verweigert!
Ist das rechtens, dass mein Arbeitgeber sich herausredet und die Zulage nicht bezahlen will, obwohl ich mehr als 15 Stunden pro Woche Praxisanleitung mache!?
Was kann ich gegen diese Ablehnung machen - Widerspruch und Klage einreichen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen in dieser Hinsicht gesammelt und wie ist das ausgegangen?
Durch die Tarifeinigung soll man 70,- Euro Zulage hierfür erhalten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Mein Arbeitgeber - die Stadt - teilt mir nun mit, dass für meinen Tätigkeitsbereich nur 2 Stunden pro Woche Praxisanleitung vom Rathaus zugeteilt wurde - da andere Kenntnisse nicht vorliegen, dass ich Mehr-Stunden pro Woche Praxisanleitung mache, wurde mir diese Zulage verweigert!
Ist das rechtens, dass mein Arbeitgeber sich herausredet und die Zulage nicht bezahlen will, obwohl ich mehr als 15 Stunden pro Woche Praxisanleitung mache!?
Was kann ich gegen diese Ablehnung machen - Widerspruch und Klage einreichen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen in dieser Hinsicht gesammelt und wie ist das ausgegangen?