29.04.2019, 08:44
Schönen guten Morgen,
ich werde u. U. demnächst als Beamter der FHH (gD, A10, Hamburg) den Dienstherren wechseln - vom Land zum Bund. Arbeitsplatz ist aber nachwievor Hamburg. Der übliche Weg mit Versetzung etc. ist mir soweit bekannt ... interessieren würde mich, ob bei Dienstantritt eine neue Probezeit beginnt.
Zitat aus § 44, Bundeslaufbahnverordnung (2) Die Probezeit gilt als geleistet, soweit sich die Beamtin oder der Beamte bei anderen Dienstherren nach Erwerb der Laufbahnbefähigung in einer gleichwertigen Laufbahn bewährt hat.
Vielleicht kann mir das Jemand bestätigen?
Herzlichen Dank im voraus und Gruß
ich werde u. U. demnächst als Beamter der FHH (gD, A10, Hamburg) den Dienstherren wechseln - vom Land zum Bund. Arbeitsplatz ist aber nachwievor Hamburg. Der übliche Weg mit Versetzung etc. ist mir soweit bekannt ... interessieren würde mich, ob bei Dienstantritt eine neue Probezeit beginnt.
Zitat aus § 44, Bundeslaufbahnverordnung (2) Die Probezeit gilt als geleistet, soweit sich die Beamtin oder der Beamte bei anderen Dienstherren nach Erwerb der Laufbahnbefähigung in einer gleichwertigen Laufbahn bewährt hat.
Vielleicht kann mir das Jemand bestätigen?
Herzlichen Dank im voraus und Gruß