Psychische Gefährdungsbeurteilung
#1

Hallo zusammen,

seit 10 Jahren verplichtend - aber - in unserer Dienststelle nicht umgesetzt.

Der PR ist es jetzt leid, immer wieder an die Dienststelle heranzutreten, auch in den ASA-Sitzungen und den BM-Vierteljahresgesprächen. Wir haben schon unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit hierüber referieren lassen und ein Konzept zur Umsetzung mittels Moderierten Verfahrens erstellen lassen.

Die Dienststelle lehnt ab. Nach Rückspräche mit dem Betriebsarzt wurde von der DS ein Fragebogen an die Beschäftigten rausgegeben mit der Bitte diesen auszufüllen. Rücklauf unter 3 %. Damit hat sich das Thema für die Dienststelle erledigt.

Es werden auch auf Wunsch des PR keine Gelder in den Haushalt eingestellt, bzw. der GR steicht diese wieder raus.

Wir können wir, ein Personalratsgremium einer kleinen Kommune aus BW, weiter tätig werden?

Danke für Rückmeldungen
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#2

Hallo,

dein Arbeitgeber verstößt wissentlich gegen ein Gesetz-das Arbeitsschutzgesetz. Das kann ein Bußgeld zur Folge haben. Du solltest dich mal an die in eurem Bundesland zuständige Stelle wenden. Ich komme aus SH. Hier wäre es die Unfallkasse.

Es ist die Frage, ob dein Arbeitgeber ein Bußgeld zahlen möchte.

Ich würde dir außerdem empfehlen, dich auch mit anderen Personalräten zu vernetzen und vielleicht auch einer Gewerkschaft beizutreten. Die unterstützen auch PR-Arbeit mit Rat und Tat.

Grüße aus dem hohen Norden!
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