16.11.2016, 21:11
Hallo,
unsere Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 wird gerade geprüft, einen ersten Jahresabschluss gibt es also noch nicht. Die Rückstellungen für Gerichtskosten zum 31.12.2013 wurden ermittelt und gebucht.
Einige Verfahren wurden im Jahr 2015 abgeschlossen, die Rückstellungen wären also im HHJ 2015 aufzulösen. Bei zwei Verfahren wurden die Rückstellungen zu hoch angesetzt (die entsprechenden Rechnungen liegen ja vor). Kann ich mit meinem jetzigen Wissen (Rückstellungen zu hoch) die Rückstellungen zum 31.12.2013 nachträglich noch anpassen?
Ich wäre für Eure kurzfristige Hilfe sehr dankbar (eventuell mit Hinweis auf die entsprechende gesetzliche Regelung).
Vielen Dank!
Viele Grüße
unsere Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 wird gerade geprüft, einen ersten Jahresabschluss gibt es also noch nicht. Die Rückstellungen für Gerichtskosten zum 31.12.2013 wurden ermittelt und gebucht.
Einige Verfahren wurden im Jahr 2015 abgeschlossen, die Rückstellungen wären also im HHJ 2015 aufzulösen. Bei zwei Verfahren wurden die Rückstellungen zu hoch angesetzt (die entsprechenden Rechnungen liegen ja vor). Kann ich mit meinem jetzigen Wissen (Rückstellungen zu hoch) die Rückstellungen zum 31.12.2013 nachträglich noch anpassen?
Ich wäre für Eure kurzfristige Hilfe sehr dankbar (eventuell mit Hinweis auf die entsprechende gesetzliche Regelung).
Vielen Dank!
Viele Grüße