Rückstellung für Gerichtskosten
#1

Hallo,

unsere Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 wird gerade geprüft, einen ersten Jahresabschluss gibt es also noch nicht. Die Rückstellungen für Gerichtskosten zum 31.12.2013 wurden ermittelt und gebucht.

Einige Verfahren wurden im Jahr 2015 abgeschlossen, die Rückstellungen wären also im HHJ 2015 aufzulösen. Bei zwei Verfahren wurden die Rückstellungen zu hoch angesetzt (die entsprechenden Rechnungen liegen ja vor). Kann ich mit meinem jetzigen Wissen (Rückstellungen zu hoch) die Rückstellungen zum 31.12.2013 nachträglich noch anpassen?

Ich wäre für Eure kurzfristige Hilfe sehr dankbar (eventuell mit Hinweis auf die entsprechende gesetzliche Regelung).

Vielen Dank!

Viele Grüße
Zitieren
#2

Ja, es bietet sich sogar an! Ähnlich verfahren wir bei Forderungen. Solange der Jahresabschluss ´13 noch nicht fertig gestellt und geprüft ist, kann man noch Buchungen darin vornehmen. Und man kann auch Sachverhalte, die sich erst nach dem 31.12.13 "lösen", einfließen lassen. Wichtig ist die korrekte Dokumentation. Da dies in der Gesetzgebung nicht ausgeschlossen wird, verfahren wir dementsprechend. Und wir haben nun schon mehrere geprüfte Jahresabschüsse (´07 bis ´13).

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Was zählt zu Gerichtskosten?
- Rückstellung Altersteilzeit
- Verbindlichkeit oder Rückstellung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers