10.02.2019, 22:36
Hallo,
wird eine Höhergrupperung, die sich auf Grundlage neuer Aufgaben ergibt, rückwirkend zum Zeitpunkt der Übernahme der Tätigkeiten oder nach Paragraf 37 TVöD (6 Monate rückwirkend)?
Einen schriftlichen Antrag liegt nicht vor. Die Änderungen ergeben sich durch interne Umstrukturierungen und sind durch die Bewertungskommision bestätigt.
Danke für Eure Rückmeldungen.
wird eine Höhergrupperung, die sich auf Grundlage neuer Aufgaben ergibt, rückwirkend zum Zeitpunkt der Übernahme der Tätigkeiten oder nach Paragraf 37 TVöD (6 Monate rückwirkend)?
Einen schriftlichen Antrag liegt nicht vor. Die Änderungen ergeben sich durch interne Umstrukturierungen und sind durch die Bewertungskommision bestätigt.
Danke für Eure Rückmeldungen.