1. Ausbildungsjahr gehobener Dienst: Prüfungen beim 3. Versuch nicht geschafft, muss man dann die bereits bezahlten Bezüge wieder zurückzahlen? Rheinland-Pfalz
Nein, sofern man nicht absichtlich oder selbstverschuldet (weil objektiv nicht gelernt) durchgefallen ist, was in der Praxis quasi unbeweisbar ist.
War das Nichtbestehen denn Absicht? Ein dreimaliges Durchfallen nach dem 1. Jahr trotz intensivem Lernen kann ich mir offengestanden wirklich nicht vorstellen. Bei mir waren die Prüfungen zwar keineswegs leicht (insbesondere wenn man eine Note im Bereich 2 oder besser angestrebt hat), aber für ein Nichtbestehen hätte man sich auch schon sehr anstrengen müssen...